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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die über die Website fabianfascher.studio, per E-Mail oder auf anderem Weg zwischen Fabian Fascher (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich Mixing, Mastering und damit verbundene Zusatzleistungen zustande kommen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragspartner

Fabian Fascher
Welserstraße 3
87463 Dietmannsried
E-Mail: mixing@fabianfascher.studio

3. Vertragsschluss

Der Auftraggeber stellt über das Kontaktformular, per E-Mail oder auf anderem Weg eine unverbindliche Anfrage. Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag anschließend mit einem Festpreisangebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber dieses Angebot ausdrücklich annimmt (z. B. per E-Mail-Bestätigung) oder die zur Bearbeitung nötigen Audiodateien übermittelt.

4. Leistungsumfang und Pakete

Der Auftragnehmer bietet aktuell folgende Pakete an:

Bei mehreren Songs im selben Projekt gilt ein gestaffelter Mengenrabatt: ab 3 Songs −10 %, ab 6 Songs −15 %, ab 10 Songs −20 %. Gegen einen Aufpreis von 50 % ist bei allen Paketen eine Express-Lieferung innerhalb von 24–48 Stunden möglich. Die genannten Preise und Leistungsinhalte sind Richtwerte für Standardaufträge; im Einzelfall kann ein individuelles Angebot abweichen, insbesondere bei Aufträgen für Labels und Vertriebe.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Endpreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: 50 % der vereinbarten Vergütung sind als Anzahlung mit Auftragsbestätigung fällig, die restlichen 50 % vor Übergabe der finalen Datei(en). Die Bearbeitung beginnt nach Eingang der Anzahlung. Die finalen, hochauflösenden Projektdateien werden erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitgestellt; bis dahin erhält der Auftraggeber ausschließlich Vorschau- bzw. Feedback-Versionen (z. B. mit Wasserzeichen oder Ausblendung).

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Bearbeitung nötigen Audiodateien in ausreichender technischer Qualität sowie alle relevanten Informationen (Referenzen, Wünsche, Zeitplan) rechtzeitig zur Verfügung. Verzögert sich der Auftrag durch verspätete Zulieferung oder verspätetes Feedback des Auftraggebers, verschieben sich die Liefertermine entsprechend. Der Auftraggeber versichert, dass er die erforderlichen Rechte an dem übermittelten Audiomaterial besitzt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.

7. Liefertermine

Die genannten Lieferzeiten sind Richtwerte und beginnen mit vollständigem Eingang aller für die Bearbeitung nötigen Unterlagen und Dateien. Sie stellen keine verbindlichen Fixtermine im Sinne von § 323 Abs. 2 BGB dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8. Revisionen

Die Anzahl der im jeweiligen Paket inkludierten Revisionsrunden richtet sich nach Punkt 4. Revisionswünsche sind konkret und gebündelt zu übermitteln. Weitere Revisionsrunden über das inkludierte Kontingent hinaus werden gemäß den in Punkt 4 genannten Sätzen zusätzlich berechnet.

9. Kündigung / Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit bis zur Fertigstellung kündigen. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Vergütung gemäß § 648 BGB bestehen; er muss sich lediglich dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitszeit erwirbt.

Da bei Mixing- und Mastering-Aufträgen der überwiegende Teil der Arbeitsleistung bereits mit der Lieferung der ersten Version erbracht ist, wird die vereinbarte Vergütung nach Lieferung der ersten Mix- bzw. Masterversion in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob der Auftraggeber mit dem Ergebnis zufrieden ist oder den Auftrag danach abbricht. Die gemäß Punkt 5 geleistete Anzahlung (50 %) wird in diesem Fall auf die fällige Vergütung angerechnet, die verbleibenden 50 % werden fällig.

Erfolgt die Kündigung vor Lieferung der ersten Version, verbleibt die geleistete Anzahlung (50 %) beim Auftragnehmer als Ausfallhonorar, sofern dieser keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachweist oder der Auftraggeber keine geringeren nachweist.

10. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht an dem fertiggestellten Mix bzw. Master zur eigenen kommerziellen und nicht-kommerziellen Verwertung. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das Projekt (Songtitel, Künstlername) in seinem Portfolio, auf seiner Website und in seiner Referenz-Playlist zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

11. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung im Rahmen der inkludierten bzw. vereinbarten Revisionsrunden. Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach auf die vereinbarte Auftragssumme begrenzt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Für die Rechtmäßigkeit des vom Auftraggeber übermittelten Audiomaterials wird keine Haftung übernommen (siehe Punkt 6).

12. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen auf Basis der aktuellen Rechtslage erstellt, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.